AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Herrn Martin Stander, Im Höhngesgarten 41, 51491 Overath, (im Folgenden „stander media and sales“ genannt) handelnd unter der Bezeichnung stander media and sales vermarktungsagentur.
1 Geltungsbereich; künftige Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen stander media and sales und seinen Kunden.
1.2 Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, auch wenn stander media and sales diesen nicht widerspricht.
2 Angebote; Vertragsschluss
2.1 Angebote von stander media and sales sind freibleibend.
2.2 Ein Vertrag zwischen stander media and sales und dem Kunden kommt erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung von stander media and sales bei dem Kunden zustande. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
3.1 Der Kunde hat die Werbemittel rechtzeitig in dem von stander media and sales vorgegebenen Format und innerhalb der vorgegebenen Frist und entsprechend den technischen Vorgaben auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr an die von stander media and sales angegebene Adresse zu liefern. Eine genaue Beschreibung der vom Kunden für die jeweiligen Werbeträger zu beachtenden Formatvorgaben und der ggf. zu beachtenden technischen Anforderungen findet sich in dem ihm von stander media and sales übermittelten Datenblatt.
3.2 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel weder gegen behördliche Anordnungen, allgemeine Gesetze oder die guten Sitten verstoßen noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen und stellt stander media and sales insoweit von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Rechtsverteidigungskosten, frei.
4 Durchführung des Vertrages
4.1 Die vertragsgemäße Durchführung des Vertrages umfasst:
a) bei elektronischer Werbung die Schaltung des gelieferten Werbebeitrages während der im Vertrag vereinbarten Zeiten.
b) bei Plakatwerbung die Plakatierung sowie die Pflege, Ausbesserung und ggf. Auswechslung beschädigter Werbeaushänge während der vereinbarten Aushangzeit.
4.2 Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbekunden wird nicht zugesichert, d.h. stander media and sales sichert nicht zu, dass nicht auch Werbung von Wettbewerbern des Werbekunden auf den vertragsgegenständlichen Werbeträgern veröffentlicht wird. stander media and sales wird aber nach Möglichkeit Werbung von Wettbewerbern nicht unmittelbar aufeinanderfolgend platzieren oder ausstrahlen.
4.3 stander media and sales ist berechtigt, den vereinbarten Termin zur Schaltung der Werbemittel um eine angemessene Frist zu verschieben, sofern technische oder sonstige schwerwiegende Gründe eine Verschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird stander media and sales den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informieren und ihm den voraussichtlichen Termin der Schaltung nennen. stander media and sales ist berechtigt, von der vereinbarten Ausstrahlung bzw. vom vereinbarten Aushang der vom Kunden gelieferten Werbebeiträge abzusehen, sofern höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände der Ausstrahlung/dem Aushang entgegenstehen. In den vorgenannten Fällen stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen stander media and sales zu. Unterbleibt die Veröffentlichung der Werbemittel aus einem von stander media and sales zu vertretenden Umstand, wird dem Kunden eine Ersatzschaltung/-plakatierung angeboten. Kann der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung/-plakatierung nicht mehr erreicht werden, stellt stander media and sales dem Kunden eine Gutschrift in Höhe der von diesem zu entrichtenden Vergütung zur Verfügung. Bei Einlösung der Gutschrift können etwaige Agenturprovisionen und Spezialmittlervergütungen nicht in Abzug gebracht werden.
4.4 stander media and sales sendet die ihm zur Durchführung der vertraglichen Leistungen überlassenen Werbemittel auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen nach Ablauf der Aushang- oder Ausstrahlungszeit zurück.
5 Rechte bei Radio und TV Werbung
Mit seinem Angebot auf Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er sämtliche zur Nutzung bzw. Verwertung der stander media and sales zur Verfügung zu stellenden Werbemittel bzw. Ton/Bildträger in Rundfunk, TV oder Internet erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte hat. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel im gesamten Verbreitungsgebiet. Der Kunde stellt stander media and sales von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Sendung bzw. Platzierung seiner Werbung gegenüber stander media and sales wegen einer Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten geltend gemacht werden und von den notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche frei.
6 Besonderheiten bei Agentur/Werbemittler; Abtretung
Ist der Kunde eine Agentur/Werbemittler, tritt dieser zur Sicherung der Ansprüche von stander media and sales gegen den Kunden mit Vertragsschluss sämtliche gegen den eigenen Werbekunden bestehenden und künftigen Forderungen in Höhe von 130% des Auftragswertes aus den mit stander-media and sales geschlossenen offenen Verträgen zur Sicherung ab. stander media and sales nimmt die Abtretung hiermit an. stander media and sales ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Agenturkunden offen zu legen, sofern der Kunde mit der ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.
7 Rechtseinräumung; Garantie; Freistellungserklärung
7.1 Der Kunde räumt stander media and sales sämtliche für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- uns sonstigen Schutzrechte in dem erforderlichen Umfang zeitlich, inhaltlich und räumlich ein. stander media and sales ist berechtigt, die eingeräumten Rechte im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen an Dritte zu übertragen.
7.2 Der Kunde garantiert, dass er sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere aus Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht, an den von ihm stander media and sales zur Verfügung gestellten Werbemitteln sowie an dem von ihm zur Verfügung gestellten sonstigen Datenmaterial, welches der Erstellung des Werbemittels durch stander media and sales dient, besitzt.
7.3 Der Kunde garantiert, dass die vertragsgemäße Erbringung der vertraglich von stander media and sales geschuldeten Leistungen weder gesetzliche Vorschriften, noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbung, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Hinsicht.
7.4 Der Kunde räumt stander media and sales das Recht ein, die gelieferten Werbebeiträge für eigene Werbezwecke, insbesondere im Rahmen der Berichterstattung über die Leistungen von stander media and sales unentgeltlich zu nutzen. stander media and sales ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.
8 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
8.1 Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig und innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist von dem Kunden zu bezahlen.
8.2 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann stander media and sales die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung zurückhalten.
8.3 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
9 Vertragsstörung; Rügepflicht; Haftung; Subunternehmer
9.1 Liefert der Kunde die Werbemittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im vereinbarten Format und kann die Ausstrahlung aus diesem Grund nicht oder nicht wie vereinbart erfolgen, bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ersparte Aufwendungen hat sich stander media and sales anrechnen zu lassen. Etwaige Mehrkosten, die aufgrund einer verspäteten oder nicht formgerechten Lieferung der Werbemittel anfallen, sind vom Kunden zu tragen.
9.2 stander media and sales haftet vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.4 nicht für die Beschädigung von Werbeträgern durch Dritte oder durch höhere Gewalt.
9.3 stander media and sales ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. stander media and sales haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
10 Sonstige Bedingungen
10.1 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Bergisch Gladbach. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
10.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von stander media and sales auf einen Dritten übertragen.
stander media and sales, Stand: 2016